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KaufKauf Shoppingmanager™ Software License Conditions

§ 1 Vorbemerkung, Begriffe
1. Als "Software" im Sinne dieses Vertrages gelten unterschiedlich qualifizierte Versionen der Kaufkauf-Software sowie alle von uns in diesem Zusammenhang entwickelten Softwarelösungen. Diese Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Software wird vom "Lizenzgeber" (Virtual Worlds Productions) lizenziert, nicht verkauft.
2. Die Nutzung einer Software bestimmt sich ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen.

§ 2
Lizenzeinräumung, Lizenzgebühr
1. Nach Maßgabe dieser Bedingungen gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer ("Kunden") eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Vollversion der jeweils von ihm bestellten Software und der dazugehörigen Dokumentation (die "Dokumentation").
2. Der Lizenzgeber kann für die Nutzungsberechtigung an der Vollversion der Software eine einmal fällige, nutzungsabhängige oder regelmäßig wiederkehrende Lizenzgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste verlangen.

§ 3
Umfang der Software-Lizenz
1. Der Lizenzgeber gewährt dem Kunden hiermit das nicht ausschließliche Recht, die lizenzierte Software im Objektcode zu benutzen. Der Lizenzgeber gewährt dem Kunden keine Eigentumsrechte an der Software oder an der Dokumentation. Alle Rechte, die nicht in diesem Vertrag ausdrücklich gewährt werden, bleiben beim Lizenzgeber.
2. Der Kunde ist nach diesem Vertrag zu folgender Nutzung berechtigt:
a) Der Kunde ist zur Nutzung der Software nur nach Maßgabe und Anzahl der erworbenen Lizenzen berechtigt. Der Kunde darf die Software nur auf einer der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechenden Anzahl von Computerplätzen nutzen. Die Software ist in Benutzung in diesem Sinne, wenn der jeweilige Computer zeitweise oder dauernd die Software geladen hat. Der Kunde darf nur diejenigen Module der Software nutzen, für die ihm eine Lizenz eingeräumt wurde.
b) Eine Entfernung von Hinweisen auf das Urheberrecht des Lizenzgebers oder von sonstigen Etiketten an der Software ist unzulässig.
c) Änderungen der Software sowie Fehlerkorrekturen sind nur nach Maßgabe von § 63 c UrhG zulässig. Eine Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes in eine andere Darstellungsform ist untersagt. Ausgenommen hiervon ist eine teilweise Übersetzung der Codeform zum Zweck der Herstellung von Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Programms mit der Software oder mit anderen Computerprogrammen unter den in § 69 e UrhG angegebenen Beschränkungen.

§ 4
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist hinsichtlich der Software zur Wahrung der Lizenzrechte des Lizenzgebers gegenüber Dritten verpflichtet. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, diese Geschäftsbedingungen gegenüber Dritten zur Wahrung der Lizenzrechte des Lizenzgebers zu verwenden.

§ 5
Urheberrechte, Schutzrechte
1. Die Software ist zugunsten des Lizenzgebers urheberrechtlich geschützt; alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Auf die strafrechtlichen Konsequenzen der unerlaubten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke gemäß § 106 UrhG wird hiermit hingewiesen.
2. Der Kunde erkennt sämtliche Schutzrechte zugunsten des Lizenzgebers an. Dies gilt insbesondere für etwaige zugunsten des Lizenzgebers eingetragenen Marken sowie für die Bezeichnung und den Firmennamen des Lizenzgebers.

§ 6
Kontrollrechte
Mitarbeiter des Lizenzgebers oder vom Lizenzgeber entsandte Prüfer sind berechtigt, mit einer Vorankündigung von 7 Tagen während der üblichen Geschäftszeiten die Geschäftsräume des Kunden zu betreten und die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu überprüfen. Ergibt sich bei dieser Überprüfung, daß der Kunde gegen die Lizenzbedigungen verstoßen hat, ist der Lizenzgeber berechtigt, dem Kunden für die Zeit der unerlaubten Nutzung zusätzliche Lizenzgebühren bis zur fünffachen Höhe der in der jeweils aktuellen Preisliste des Lizenzgebers vorgesehenen Lizenzgebühren in Rechnung zu stellen. Diese zusätzlichen Lizenzgebühren in bis zu fünffacher Höhe sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen, durch den Lizenzgeber wird dadurch nicht berührt.

§ 7
Kündigung
1. Die Laufzeit dieses Software-Lizenzvertrages ist unbefristet.
2. Der Lizenzgeber ist zur Kündigung mit sofortiger Wirkung dieses Software-Lizenzvertrages berechtigt, sofern der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages verstößt.
3. Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsbeendigung unverzüglich sämtliche gespeicherten und bearbeiteten Datenformate dieses Software-Lizenzvertrags aus den Speichereinheiten seiner sämtlichen Rechner zu löschen und Kopien der Software und die Dokumentation an den Lizenzgeber zurückzugeben. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere von Schadensersatzansprüchen, wird dadurch nicht berührt.

§ 8
Gewährleistung
1. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, daß es nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, daß sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Lizenzgeber macht eine auf die zur Nutzung der Software zugeschnittene Leistungsbeschreibung verfügbar, die die bestimmungsgemäße Benutzung und die Einsatzbedingungen der Software angibt.
2. Für die Software in der dem Kunden überlassenen Fassung gewährleistet der Lizenzgeber den vertragsgemäßen bzw. der Leistungsbeschreibung entsprechenden Gebrauch, ohne diesen jedoch zuzusichern. Im Fall erheblicher Beeinträchtigungen dieses vertragsgemäßen Gebrauchs ist der Lizenzgeber zur Nachbesserung berechtigt und, soweit diese nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es dem Lizenzgeber innerhalb einer angemessenen Frist nicht, durch Nachbesserung die erheblichen Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs zu beseitigen oder so zu umgehen, daß dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung der Software ermöglicht wird, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der vertraglichen Vergütung verlangen oder von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten bzw. diesen fristlos kündigen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lizenzgeber nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Störungen des vertragsgemäßen Gebrauchs zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken.
4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Benutzung der Software durch den Kunden verursacht worden sind. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Programmänderungen vorgenommen hat und keine klaren Schnittstellen definierbar sind oder die Software über den vertragsgemäßen bzw. der Leistungsbeschreibung entsprechenden Gebrauch hinaus benutzt hat.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate gerechnet ab dem Zeitpunkt der Einräumung des Nutzungsrechts an der Vollversion der lizenzierten Software.

§ 9
Haftungsbeschränkungen
1. Die Haftung des Lizenzgebers für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, der Lizenzgeber hat eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Bestehen der Lizenzgeber bei Vertragsabschluß aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mußte.
2. Der Lizenzgeber haftet in keinem Fall für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, das Nichtfunktionieren in konkreten Anwendungen außerhalb der Leistungsbeschreibung, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.
3. Der vom Lizenzgeber gemäß Abs. 1 und Abs. 2 geschuldete Schadensbetrag ist begrenzt auf die Höhe der nach diesem Vertrag geschuldeten Lizenzgebühr ohne Umsatzsteuer bzw. Nettokaufpreis.
4. Für den Verlust von Daten oder deren Wiederherstellung haftet der Lizenzgeber nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
5. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 1 bis 4 gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des Lizenzgebers.
6. Die Haftung des Lizenzgebers für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht worden sind, bleiben unberührt.

§ 10
Datenschutz, Vertraulichkeit
Der Kunde wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 BundesdatenschutzG davon unterrichtet, daß der Lizenzgeber seine vollständige Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für Angaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

§ 11
Abtretung
Der Lizenzgeber ist berechtigt, diesen Vertrag in seiner Gesamtheit auf ein anderes Unternehmen zu übertragen.

§ 12
Schlußbestimmungen
1. Die Vertragsparteien sind sich einig, daß der Vertrag in der zum Zeitpunkt der Erstinstallation der Software gültigen Fassung Anwendung findet und daß die deutsche Fassung des Vertrages maßgeblich ist.
2. Dieser Vertrag stellt das gesamte Vertragswerk zwischen den Vertragsparteien dar und hebt jedwede vorherige abweichende Vereinbarung auf. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein und den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag das Landgericht München I. Der Lizenzgeber ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

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